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Absicherung von EDV-Anlagen


Größte Vorsicht sollten Sie auch im Rahmen Ihrer EDV walten lassen. Auch wenn es derzeit keine Software gibt, die Ihnen legale und illegale Datenspione vom Hals hält (denn für einen technisch gut geschulten Hacker ist es immer möglich, Ihr Virenschutz-Programm zu überwinden und so an sämtliche Ihrer Daten zu gelangen), sollten Sie doch trotzdem nicht auf die Verwendung eines solchen verzichten.


Damit sind Sie auch immer im gesetzlichen Rahmen für eventuelle Klagen abgesichert und können beweisen, dass sich die persönlichen und personenbezogenen Daten Ihres unternehmerischen Umfeldes bei Ihnen in guten Händen befinden. Im Rahmen solch drohender Verfahren und Datenschutzklagen ist die Absicherung der in Ihren EDV-Anlagen gespeicherten Daten vor Verfälschung, Einsichtnahme oder gar Verlust von elementarer Bedeutung und eine wichtige bzw. sogar unabdingbare Maßnahme für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. In diesem Bereich sollte Ihr Sicherheitskonzept nach Möglichkeit sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen umfassen und diese umsetzen.

 

 

 

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