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Umsicht walten lassen


Im Umgang mit persönlichen und/oder personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse grundsätzlich sehr vorsichtig sein und größte Umsicht walten lassen. Diese Umsicht können Sie schon mit kleinsten Details beweisen. Zum Beispiel sollten Sie die Abrechnungen der Löhne, Gehälter und Provisionen Ihrer Mitarbeiter sowie auch deren Lohnsteuerkarten grundsätzlich nur in einem gut verschlossenen Umschlag an Ihre Mitarbeiter aushändigen. Am besten ist es, wenn Sie sich den Erhalt der jeweiligen Dokumente von Ihrem Mitarbeiter persönlich auf einem gesonderten Formular schriftlich bestätigen lassen. Somit können Sie im Falle späterer Reklamationen und/oder Anschuldigen immer nachweisen, dass der jeweilige Vorgang ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Diese Verfahrensweise ist auch bei der Rückgabe von Schlüsseln, Telefonen oder Dienstwagen grundsätzlich anzuwenden und hilft Ihnen, späteren Streitfällen ruhig und gelassen begegnen zu können.

 

 

 

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