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Probezeit


Sie als Unternehmer haben allerdings im Vorfeld die Chance, Ihren künftigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten – wie jeden anderen Arbeitnehmer auch – vor der endgültigen Aufnahme seiner Tätigkeit in einer vertraglich geregelten Probezeit im Hinblick auf seine fachlichen und menschlichen Fähigkeiten zu testen. Während dieser Probezeit kann der Kandidat ganz normal entlassen werden, denn in dieser Zeit besteht noch kein genereller Kündigungsschutz. Allerdings ist auch während der Probezeit eine Kündigung ausgeschlossen, die aufgrund der Tätigkeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter erfolgt.

 

 

 

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